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Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

Rheinland-Pfalz 99036011036000, 99036011036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036011036000, 99036011036000

Leistungsbezeichnung

Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung (Synonym), Diebstahl Zulassungsbescheinigung (Synonym), Kfz-Zulassung Bescheinigung (Synonym), Ersatzdokument Fahrzeugschein (Synonym), Fahrzeugpapiere (Synonym), Zulassungsbescheinigung nicht lesbar (Synonym), Fahrzeugschein verloren (Synonym), Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Synonym), Ersatzzulassungsbescheinigung (Synonym), Verlust Zulassungsbescheinigung (Synonym), Verlust ZB I (Synonym), Zulassungsbescheinigung verloren (Synonym), Fahrzeugschein (Synonym), Ersatzfahrzeugpapiere (Synonym), Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung (Synonym), Beantragung Zulassungsbescheinigung (Synonym), Bescheinigung Fahrzeugzulassung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen.

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Unleserlichkeit

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Erklärung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem zugelassenen Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
  • bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

gegebenenfalls:

  • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:                

Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
  • Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • ein Ersatzdokument muss beantragt werden bei
    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit
  • bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen
  • das Auto darf nicht genutzt werden, bis Ersatzdokument ausgestellt ist
  • Ersatz muss persönlich beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Zulassungsbehörden der Kreisverwaltungen bzw. Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen und kreisfreien Städte.

Formulare

nicht vorhanden