Verzichtserklärung auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichepsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichepsychotherapeut abgeben
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut verzichten wollen, müssen Sie dies schriftlich erklären.
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Es fallen keine Gebühren an.
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel bis zu zwei Arbeitswochen.
- Approbation als Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut Verzicht
- Wenn Sie auf die Approbation als Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie den Verzicht unter Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
- Zuständige Behörde: zuständige Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein