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Abholung von Papierabfällen anmelden

Rheinland-Pfalz 99001060104000, 99001060104000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001060104000, 99001060104000

Leistungsbezeichnung

Abholung von Papierabfällen anmelden

Leistungsbezeichnung II

Abholung von Papierabfällen anmelden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Altpapier (Synonym), blaue Tonne (Synonym), Papiermüll (Synonym), Altpapiertonne (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

Volltext

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?

Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:

  • Zeitungen/Zeitschriften
  • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
  • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
  • Schulmaterial aus Papier
  • Broschüren/Bücher
  • Unbeschichtetes Geschenkpapier
  • Eierkartons
  • Geschenkkartons

Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:

  • Getränkekartons
  • Tapeten
  • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
  • Selbstdurchschreibepapiere
  • Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
  • Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
  • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
  • Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)

Kosten

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Altpapiertonne, Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste),
  • die Abfallgebühren und
  • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

Je nach Angebot wenden Sie sich an Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Anmeldung der Abholung Ihrer Papierabfälle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Papierabfälle Abholung Anmeldung
  • Regelungen zur Abholung von Papierabfällen sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben
  • Entsorgungsangebote und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
  • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Formulare

nicht vorhanden