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Heilbehandlung für Kriegsopfer

Rheinland-Pfalz 99076002080000, 99076002080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076002080000, 99076002080000

Leistungsbezeichnung

Heilbehandlung für Kriegsopfer

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bewegungstherapie (Synonym), Ersatzleistungen (Synonym), Badekuren (Synonym), Ärztliche Behandlung (Synonym), Beschäftigungstherapie (Synonym), Hilfsmittel (Synonym), Belastungserprobung (Synonym), Krankenpflege (Synonym), Arbeitstherapie (Synonym), Zahnärztliche Behandlung (Synonym), Krankenbehandlung für Kriegsopfer (Synonym), Zahnersatz (Synonym), Pauschale für Kleider- und Wäscheverschleiß (Synonym), Versehrtenleibesübungen (Synonym), Krankenhausbehandlung (Synonym), Sprachtherapie (Synonym), Arzneimittel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kriegsopferentschädigung (076)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Krankheit (1130200)
  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung 29.10.2020

Teaser

Als beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.

Volltext

Als Beschädigte/r haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sind Sie schwerbeschädigt, werden auch für versorgungsfremde Leiden Leistungen gewährt, wenn und soweit sie nicht anderweitig (z. B. durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt sind; unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.

Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Heilbehandlung umfasst

  • ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
  • Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie sowie mit Brillengläsern und Kontaktlinsen
  • Versorgung mit Zahnersatz,
  • Behandlung in einem Krankenhaus (Krankenhausbehandlung),
  • Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
  • häusliche Krankenpflege,
  • Versorgung mit Hilfsmitteln,
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
  • nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
  • Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.

Als beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Sie Heilbehandlung für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind. Zweck der Heilbehandlung ist es:

  • Gesundheitsstörungen oder durch sie bewirkte Beeinträchtigung der Berufs- oder Erwerbsfähigkeit zu beseitigen oder zu bessern,
  • Leiden zu mindern,
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten,
  • körperliche Beschwerden zu beheben
  • die Folgen der Schädigung zu erleichtern
  • oder eine möglichst umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Als Schwerbeschädigter erhalten Sie Heilbehandlung auch für Gesundheitsstörungen, die nicht als Folge einer Schädigung anerkannt sind. Dieser umfassende Anspruch gilt jedoch nicht, wenn Sie entsprechende Ansprüche gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) haben. Einschränkungen gelten u. a. auch, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten.

Des Weiteren können Sie Leistungen der Krankenbehandlung erhalten. Ihr Anspruch auf Krankenbehandlung ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie bereits einen entsprechenden Anspruch gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) haben. Einschränkungen gelten u.a. auch für bestimmte Einkommensgrenzen.

Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich als Sachleistung erbracht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos möglich)
  • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde

Je nach Fallgestaltung Werden andere oder weitere Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung vorab an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind (Kausalität)
  • Anerkennung als Berechtigter (Anerkennungsbescheid).

Kosten

Werden ausschließlich Schädigungsfolgen behandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.

Verfahrensablauf

Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:

  • Zahnersatz
  • Hilfsmittel
  • Bewegungstherapie
  • Sprachtherapie
  • Beschäftigungstherapie
  • Belastungserprobung
  • Arbeitstherapie
  • Badekuren,
  • Ersatzleistungen,
  • Versehrtenleibesübungen,
  • Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß
  • Alle übrigen Leistungen werden von der Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
  • Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, kann diese sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl wenden.

Bearbeitungsdauer

Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung vorab an die zuständige Stelle.

Frist

Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Antragstellung im Kontext des Sozialen Entschädigungsrechts
  • Beschädigte haben für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sie wird Schwerbeschädigten auch für versorgungsfremde Leiden gewährt, wenn und soweit sie nicht anderweitig (z. B. durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt ist; unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.
  • Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Für die Durchführung sind die örtlich zuständigen Versorgungsbehörden in den einzelnen Ländern verantwortlich

beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Heilbehandlung für Gesundheitsschäden, die

  • als Folge einer Schädigung anerkannt oder
  • durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.

Schwerbeschädigte erhalten Heilbehandlung auch für Gesundheitsstörungen, die nicht als Folge einer Schädigung anerkannt sind, es sei denn besondere Ausschlussgründe liegen vor.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • formloser Antrag ist möglich
  • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.