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Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

Rheinland-Pfalz 99108009012000, 99108009012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108009012000, 99108009012000

Leistungsbezeichnung

Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Antrag auf Parkerleichterung (Synonym), parken (Synonym), Schwerbehindertenparkplatz (Synonym), Parkkarte (Synonym), Behindertenausweis (Synonym), Ausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.10.2017

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.

Erforderliche Unterlagen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
  • ein aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?

Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden