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Sonderpädagogische Förderung feststellen

Rheinland-Pfalz 99088009037000, 99088009037000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088009037000, 99088009037000

Leistungsbezeichnung

Sonderpädagogische Förderung feststellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schulbesuch behinderter Kinder und Jugendlicher (Synonym), sonderpädagogischer Förderbedarf (Synonym), Behinderung (Synonym), Sonderschule (Synonym), Förderschulen (Synonym), inklusiver Unterricht (Synonym), Einschulung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.11.2020

Fachlich freigegeben durch

BM

Handlungsgrundlage

Teaser

Ihr Kind hat eine Behinderung? Sie möchten, dass Ihr schulpflichtiges Kind sonderpädagogische Förderung erhält? Wenn sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, kommt der Besuch einer Förderschule oder die Teilnahme am inklusiven Unterricht in Frage.

Volltext

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in Rheinland-Pfalz Förderschulen oder nehmen am inklusiven Unterricht teil. Die Entscheidung treffen die Eltern nach Beratung durch die Schulen. Es gibt ein landesweites Netz von Schwerpunktschulen und Fördererschulen.

Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die wohnortnah inklusiven Unterricht anbieten. Sie

  • bieten sowohl den Schulabschlusses der jeweiligen Schulart als auch die besonderen Schulabschlüsse der Förderschulen;
  • können von Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden.

Förderschulen

  • bieten die Förderschwerpunkte
    -- Lernen, ganzheitliche Entwicklung, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, motorische Entwicklung, 
    -- Sehen (Schule für Blinde und Sehbehinderte) 
    -- Hören (Schule für Gehörlose und Schwerhörige)

 umfassen je nach Förderschwerpunkt 

 -- die Eingangsstufe der Primarstufe,

 -- die Primarstufe und die Sekundarstufe I,

 -- die Primarstufe, die Sekundarstufe und die Berufsschulstufe (Werkstufe).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Schulbehörde

  • entscheidet, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
  • legt die zu besuchende Schwerpunktschule oder Förderschule entsprechend der Entscheidung der Eltern fest.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die besuchte Schule bzw. bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern die zu besuchende Grundschule leitet das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarf ein.

Weitere Informationen finden Sie:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Schwerpunktschulen und Förderschulen beraten Eltern bei der Entscheidung über den Lernort für ihr Kind. Auch die Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion steht Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung.
 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden