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Schulpflicht

Rheinland-Pfalz 99088006000000, 99088006000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088006000000, 99088006000000

Leistungsbezeichnung

Schulpflicht

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schulkind (Synonym), Bildungspflicht (Synonym), Unterrichtspflicht (Synonym), Schule (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.10.2019

Fachlich freigegeben durch

BM

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie haben ein sechsjähriges Kind? Dann beginnt für dieses die Schulpflicht.

Volltext

Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, sind im gleichen Jahr schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Darunter fallen Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und nach dem 31.08. geboren sind.

Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Kinder aus wichtigem Grund einmal auf Antrag der Eltern möglich. Sie soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Diese Kinder können in einem Schulkindergarten oder einer Kindertagestätte gefördert werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat bis zum 31.08. das 6. Lebensjahr vollendet
  • Der Wohnsitz Ihres Kindes ist in Rheinland-Pfalz

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Pflicht zum Schulbesuch besteht zudem für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und sich ohne ihre Eltern in Rheinland-Pfalz aufhaltende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für sechsjährige Kinder beginnt die Schulpflicht in Rheinland-Pfalz.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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