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Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Rheinland-Pfalz 99102036011007, 99102036011007 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011007, 99102036011007

Leistungsbezeichnung

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Finanzamt (Synonym), Steuern (Synonym), Sozialabgabe (Synonym), Arbeitnehmer (Synonym), Steuerklasse (Synonym), Arbeitgeber (Synonym), ELStAM (Synonym), Beruf (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

der Steuerklasse von Ehepartnern

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie möchten in eine andere Steuerklasse wechseln? Dann beachten Sie die Bedingungen für einen solchen Wechsel.

Volltext

Steuerklassen werden in sechs verschiedene unterteilt und entscheiden über die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Weiterhin legt die entsprechende Steuerklasse auch fest, in welcher Höhe bestimmte lohnsteuerliche Freibeträge berücksichtigt werden können. Die Steuerklasse wird zunächst automatisch vergeben: Die Steuerklasse I gilt für ledige oder geschiedene Arbeitnehmer. Für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide abhängig beschäftigt sind, ist die Steuerklasse IV vorgesehen, die dann für beide Ehegatten/Lebenspartner gilt. Alternativ kann ein Ehegatte/Lebenspartner in Steuerklasse III eingestuft werden; dann gilt für den anderen Ehegatten/Lebenspartner automatisch die Steuerklasse V. Einen Wechsel der Steuerklassenkombination IV/IV zu III/V und umgekehrt können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.

Voraussetzungen

Ein Steuerklassenwechsel ist im laufenden Jahr auch mehrfach möglich und wird mit dem 1. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es fallen je nach individuellem Ermessen Fristen an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Für Eheleute, die ihre Steuerklasse anpassen wollen, gilt der 30. November des laufenden Jahres als letzter Termin für einen Antrag. Ein Steuerklassenwechsel wird mit dem 1. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam. Anträge für das kommende Jahr sind ab dem 1. November des laufenden Jahres möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wer seine Steuerklasse wechseln möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nicht für jeden Lebensumstand ist ein Wechsel möglich.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Elektronische Anträge und Formulare können kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.

Außerdem stehen die Formulare im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zum Download zur Verfügung.