Geflügelfleisch und Eier: Vermarktung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kontrolle (Synonym), Lebensmittel (Synonym), Lebensmittelkontrolle (Synonym), Tiere (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verordnung (EG) Nr.543/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
- Verordnung (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)
Zur Vereinfachung der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte innerhalb der Gemeinschaft gibt es unter anderem Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch und Eier. Sie sollen den Markt transparenter machen und dazu beitragen, dass die Qualität der Produkte verbessert und der Absatz erleichtert wird. Ihre Anwendung liegt damit im Interesse der Erzeuger, der Händler und der Verbraucher. Eine Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften ist erforderlich.
Prüfer der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Referat 42, kontrollieren die Einhaltung der Vermarktungsnormen auf Erzeuger- und Großhandelsebene.
Für die Kontrolle auf der Einzelhandelsebene sind die Veterinärbehörden (Lebensmittelüberwachung) zuständig.