Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Zulassung von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr beantragen

Niedersachsen 99050044007000, 99050044007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050044007000, 99050044007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung Zulassung (Synonym), Tiertransport (Synonym), Zulassung für den innergemeinschaftlichen Verkehr (Synonym), Tiertransporte (Synonym), Embryonen und Eizellen (Synonym), Primaten (Synonym), Samen (Synonym), Transport von Tieren (Synonym), Verbringung tierischer Erzeugnisse (Synonym), Halbaffen (Synonym), Einrichtungen (Synonym), Tierseuchenschutzverordnung (Synonym), Affen (Synonym), Verbringen von Tieren (Synonym), Betriebe (Synonym), Verbringung von Zuchtmaterial (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz

Teaser

Wer Affen und Halbaffen (Primaten) sowie Samen, Embryonen und Eizellen in andere EU-Mitgliedstaaten verbringen möchte, benötigt hierfür eine Zulassung.

Volltext

Wenn Sie

  • Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse, 
  • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
  • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.

Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.

Wenn Sie

  • Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse, 
  • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
  • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.

Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.

Erforderliche Unterlagen

Einen Antrag auf Zulassung können Sie ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde richten. Grundriss (zumindest Skizze) der Betriebsstätte(n) mit Legende (Bezeichnung der Räumlichkeiten)

Voraussetzungen

Um eine Zulassung zu erhalten, müssen mehrere Anforderungen u.a. an den Betrieb, an das Management und die Tiergesundheit erfüllt werden.

Die zuständige Stelle berät Sie bei Bedarf zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung Ihres Betriebes.

Kosten

Gebühr: 35€ - 500€
Die Gebühren sind abhängig vom zeitlichen Aufwand. In der Regel fallen Gebühren in Höhe von 200,00 bis 300,00 Euro an.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag per Post oder E-Mail auf Zulassung Ihres Betriebes bzw. Ihrer Einrichtung
  • Sie werden anschließend telefonisch kontaktiert, um einen Vororttermin zu erhalten
  • Nach dem Termin erhalten Sie Information über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen.

Frist

Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht (zuständig ist das Verwaltungsgericht in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts erhoben werden.

Kurztext

Wer Affen und Halbaffen (Primaten) und Zuchtmaterial (Samen, Eizellen, Embryonen) in andere EU-Mitgliedstaaten verbringen möchte, benötigt hierfür eine Zulassung.

Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird, benötigen eine Zulassung.

Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.

Ansprechpunkt

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Postanschrift:
Postfach 39 49
26029 Oldenburg

Tel: 04 41 / 570 26-0
Fax: 04 41 / 570 26-179
Email: poststelle@laves.niedersachsen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden