Unternehmenskarte: Erneuerung - wegen Fristablauf
Inhalt
Begriffe im Kontext
Unternehmerkarte (Synonym)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
Fachlich freigegeben am
09.01.2012
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Die Unternehmenskarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 5-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.
Eine nicht mehr benötigte Unternehmenskarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.