Unternehmenskarte: Ersatz - wegen Beschädigung oder Fehlfunktion
Inhalt
Begriffe im Kontext
Unternehmerkarte (Synonym)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
Fachlich freigegeben am
09.01.2012
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wird eine Unternehmenskarte beschädigt oder ist aufgrund einer Fehlfunktion nicht mehr nutzbar, so ist eine Ersatzkarte bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Bei Antrag auf Ersatz der Unternehmenskarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion ist die nicht mehr nutzbare Karte der zuständigen Stelle zurückzugeben.
Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.