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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

Niedersachsen 99107008000000, 99107008000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008000000, 99107008000000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fernseher (Synonym), Gebühreneinzugszentrale (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), Beitragsservice (Synonym), Fernsehen (Synonym), BR (Synonym), SGB (Synonym), Hörfunk (Synonym), ZDF (Synonym), Radio (Synonym), Fernsehgebührenbefreiung (Synonym), MDR (Synonym), Rundfunk (Synonym), ARD (Synonym), Haushaltsabgabe (Synonym), Sozialhilfe (Synonym), Rundfunkgebührenbefreiung (Synonym), Kontingentflüchtling (Synonym), Sozialhilfeangelegenheit (Synonym), Deutschlandradio (Synonym), Dritte Programme (Synonym), Rundfunkfinanzierung (Synonym), WDR (Synonym), HR (Synonym), BSHG (Synonym), GEZ (Synonym), SWR (Synonym), Fernsehgebühr (Synonym), Beitragspflicht (Synonym), RF (Synonym), öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Synonym), NDR (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

SWR

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Rundfunkbeitrag löste die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 ab. Er wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben. Dabei ist er unabhängig von Art und Anzahl der Rundfunkgeräte. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag deckt alle Rundfunkgeräte, Smartphones und Computer innerhalb der Wohnung sowie die privaten Autos aller Bewohner ab. Zahlt ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Haben Sie eine Zweitwohnung, so müssen Sie dafür einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt automatisch, solange Sie keine anderen Angaben machen.

Beitragspflichtig im privaten Bereich sind Wohnungen volljähriger Personen.

Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":

  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben. Dabei ist er unabhängig von Art und Anzahl der Rundfunkgeräte. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden