Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ausweis (Synonym), e-Pass (Synonym), Reiseausweis (Synonym), Ferien (Synonym), Reisepaß (Synonym), Identifikation (Synonym), Urlaub (Synonym), anderer Pass (Synonym), verreisen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.12.2013
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inners und Sport
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
Gebühr:
59,50€
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
92€
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.