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Reisepass Ausstellung für Vielreisende

Niedersachsen 99085001012001, 99085001012001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012001, 99085001012001

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung für Vielreisende

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis (Synonym), e-Pass (Synonym), Reiseausweis (Synonym), Ferien (Synonym), Reisepaß (Synonym), Identifikation (Synonym), Urlaub (Synonym), anderer Pass (Synonym), verreisen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

für Vielreisende

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2013

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inners und Sport

Teaser

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Volltext

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 59,50€
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92€
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Formulare

nicht vorhanden