Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ummeldung Statuswechsel (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.02.2016
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Die vorwiegende Nutzung eines Nebenwohnsitzes statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes ist zu melden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.