Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
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Sie wollen ein Krematorium betreiben? Dann müssen Sie die Anlage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
- Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
- schriftliche Anzeige notwendig
- muss mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme angezeigt werden
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte