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Zulassung von Packstellen für Eier

Niedersachsen 99050065007000, 99050065007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050065007000, 99050065007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung von Packstellen für Eier

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Packstellen (für Eier) (Synonym), Eierpackstelle (Synonym), Packstelle für Eier (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (078)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Teaser

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Eier sortieren, verpacken und Verpackungen kennzeichnen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Packstelle.

Volltext

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Eier sortieren, verpacken und Verpackungen kennzeichnen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Packstelle.

Eine Packstelle ist ein Betrieb, in dem Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortiert, verpackt und die Verpackungen gekennzeichnet werden.

Sie erhalten die Zulassung nur, wenn Sie die unter „Voraussetzungen“ genannten Vorgaben erfüllen. Mit der Zulassung erhalten Sie auch eine Packstellen-Kennnummer.

Erforderliche Unterlagen

-    Antragsformular für Packstellen
-    Lageplan mit den zur Packstelle gehörenden Gebäuden
-    Grundrissplan mit den zur Packstelle gehörenden Räumen
-    Aktueller Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung für die Betriebsstätte

Voraussetzungen

Wenn Sie Eier verpacken möchten, benötigen Sie die folgenden technischen Anlagen, um die ordnungsgemäße Behandlung sicherzustellen:

  • eine automatische oder dauernd besetzte Durchleuchtungsanlage, die die Qualitätsprüfung der einzelnen Eier ermöglicht, oder andere geeignete Anlagen;
  • ein Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe;
  • eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen;
  • eine oder mehrere geeichte Waagen zum Wiegen der Eier;
  • Geräte zum Kennzeichnen von Eiern.

Kosten

Gebühr: 35€ - 2.500€
Zulassung mit hygienerechtlicher Zulassung
Gebühr: 35€
Zulassung ohne hygienerechtliche Zulassung

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgegeben haben, wird dieser auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Betriebskontrolle. Sollten dabei keine Beanstandungen festgestellt werden, erhalten Sie im Anschluss die Zulassung zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
Maximal 3 Monate

Frist

Sie benötigen die Zulassung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Regelfall benötigen Sie auch eine hygienerechtliche Zulassung für Ihre Packstelle.

Rechtsbehelf

Gegen den Zulassungs-, Ablehnungs- oder Gebührenbescheid können Sie bei Ihrem zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Kurztext

  • Unternehmen, die Eier sortieren, verpacken und Verpackungen kennzeichnen möchten, benötigen vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Packstelle
  • Die Zulassung kann beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragt werden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 - Marktüberwachung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden