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Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

Niedersachsen 99003009012002, 99003009012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003009012002, 99003009012002

Leistungsbezeichnung

Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausfuhr aus Deutschland (Synonym), Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere (Synonym), Einfuhr in ein Drittland (Synonym), Zeugnis (Synonym), Drittländer (Synonym), Ausstellung (Synonym), Tiergesundheitszeugnis (Synonym), Ausstellung Tiere (Synonym), Tier (Synonym), Gesundheit (Synonym), Bescheinigung Tiergesundheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

für Tiere

SDG Informationsbereiche

  • Verbraucherrechte und Garantien im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Verfahren für die Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten und die Verbraucherentschädigung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz

Teaser

Das Tiergesundheitszeugnis gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.

Volltext

Das Tiergesundheitszeugnis wird 

a) für die Einreise von Zucht- und Nutztieren aus einem Drittland nach Deutschland (Einfuhr) sowie
b) für die Ausreise von Zucht- und Nutztieren aus Deutschland in Drittländer (Länder außerhalb der Europäischen Union) (Ausfuhr)

benötigt.

Es gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.

Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses sind sehr unterschiedlich. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann sie eine Gesundheitsbescheinigung erteilen.

Für die Einreise von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen etc.) siehe „EU-Heimtierausweis“.

Erforderliche Unterlagen

Für die Einfuhr:

  • Antrag auf die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses (elektronisch im Datenbanksystem „TRACES NT“). Falls notwendig, müssen Sie aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorlegen.

Für die Ausfuhr:

  • Antrag auf die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses. Das Zeugnis kann für einige Länder besonders angepasst sein und ist nur erforderlich, wenn das Zielland einen besonderen Vordruck bzw. Zertifikat verlangt. Falls notwendig, müssen Sie aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorlegen.

Bei Fragen hierzu können die Erfahrungen der Wirtschaftsverbände und der Außenhandelskammern. hilfreich sein. In allen Fällen empfiehlt sich eine Klärung der Importbedingungen über den Importeur bzw. den Kunden vor Ort.
 

Voraussetzungen

  • Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres notwendig. 
  • Sie müssen der zuständigen Stelle die Ankunft einer Tiersendung rechtzeitig vor Ankunft ankündigen. 
     

Kosten

Gebühr: 20€ - 300€
Die Kosten sind abhängig von der Tierart.

Verfahrensablauf

Für die Einfuhr:

  • Der Antrag auf die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses wird elektronisch im Datenbanksystem „TRACES NT“ gestellt. 
  • Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt Hierfür muss sich der Einführer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet. 
  • Die Tiere werden über eine für die Einfuhr von Tieren zugelassene Grenzkontrolle nach Deutschland eingeführt.
  • Alle erforderlichen tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen müssen vorlegt werden.

Für die Ausfuhr:

  • Der Ausführer ist verpflichtet, die Gesetze, Verordnungen, Normen und Verfahrens- und Einfuhrvorschriften, die im Einfuhrland gelten, zu erfüllen. 
  • Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Unternehmers, die entsprechenden aktuellen Anforderungen des Drittlandes wenn nötig zu beschaffen und dem Zertifizierungsbefugten zur Prüfung vorzulegen.
  • Bei der Ausfuhr von Tieren ist die Untersuchung der Tiere in der Behörde oder vor Ort durch einen amtlichen Tierarzt erforderlich. Hierbei ist die Einhaltung der jeweils für das Drittland erforderlichen Anforderungen zu bescheinigen. 
  • Bestimmte Drittländer erlauben Exporte in ihr Hoheitsgebiet ausschließlich aus Betrieben, die durch eine vorherige Registrierung oder Zulassung dort bereits bekannt sind und in entsprechende Listen von registrierten oder zugelassenen Betrieben aufgenommen wurden. 
  • Amtlichen Listungsverfahren unterliegen Betriebe, die sich bei den Behörden des Drittlandes registrieren und/oder amtlicherseits listen lassen müssen. Dazu sind in der Regel amtlich bestätigte Exportanträge zu stellen, in denen in vielen Fällen auch die Einhaltung der vom Drittland vorgegebenen Anforderungen bescheinigt werden muss. 
  • Nach erfolgter Prüfung der Anträge durch die Behörden des Drittlandes und ggf. erfolgreich stattgefundener Vorort-Kontrolle werden die Betriebe durch das jeweilige Drittland für den Export zugelassen und gelistet und können dann exportieren.
     

Bearbeitungsdauer

bis zu 3 Monate

Frist

Für die Einhaltung der in Deutschland oder dem Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen gelten.

Setzen Sie sich möglichst  frühzeitig mit der Veterinärbehörde in Verbindung.
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Kurztext

Das Tiergesundheitszeugnis wird

a) für die Einreise von Zucht- und Nutztieren aus einem Drittland nach Deutschland (Einfuhr) sowie
b) für die Ausreise von Zucht- und Nutztieren aus Deutschland in Drittländer (Länder außerhalb der Europäischen Union) (Ausfuhr)

benötigt.

Es gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, der Region Hannover und beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Formulare

nicht vorhanden