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Anerkennung als Sachverständiger für Hunde Erteilung

Niedersachsen 99110042016000, 99110042016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110042016000, 99110042016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Sachverständiger für Hunde Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Sachkundeprüfer/in (Synonym), Anerkennung als Sachverständiger für Hunde (Synonym), Sachkundeprüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie die Sachkundeprüfung für Hundehalterinnen und Hundehalter durchführen und abnehmen wollen, müssen Sie dafür von der zuständigen Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) anerkannt worden sein. Diese Anerkennung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Volltext

In Niedersachsen müssen Hundehalterinnen und Hundehalter für das Halten eines Hundes die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Diese ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.

Wenn Sie als Prüfer/in die Sachkundeprüfung für Hundehalter/innen durchführen und abnehmen wollen, müssen Sie dafür von der zuständigen Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) anerkannt werden. Diese Anerkennung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung als Prüfer/in für den Sachkundenachweis für Hundehalter/innen
  • Nachweise (Zertifikate)
  • Führungszeugnis

Voraussetzungen

Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.

Kosten

Gebühr: 35€ - 700€

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den formlosen Antrag und die einzureichenden Unterlagen vorgelegt haben, werden die Dokumente inhaltlich geprüft. Liegen alle benötigten Unterlagen vor, wird im Anschluss die Anerkennung erteilt.

Bearbeitungsdauer

0 - 3 Monat(e)
Hat die zuständige Stelle nicht innerhalb von drei Monaten über den Antrag auf Anerkennung entschieden, so gilt die Anerkennung als erteilt.

Frist

Erst nach Erhalt der Anerkennung dürfen Sie Sachkundeprüfungen abnehmen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf


Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.

Kurztext

  • Die Sachkundeprüfung für Hundehalterinnen und Hundehalter darf nur von Personen oder Stellen abgenommen werden, die dafür von der zuständigen Behörde anerkannt wurden
  • Für die Anerkennung müssen die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.

Formulare

nicht vorhanden