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Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für den Beruf Tierärztin/Tierarzt beantragen

Niedersachsen 99018117001000, 99018117001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018117001000, 99018117001000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für den Beruf Tierärztin/Tierarzt beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fachtierärztin (Synonym), Zusatzbezeichnung (Synonym), Anerkennung (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Fachtierarzt (Synonym), Voraussetzungen (Synonym), Spezialisierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Handlungsgrundlage

Die Anerkennung einer von den Regelungen der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildung muss bei der Kammer beantragt werden. Die Antragstellerin/ den Antragsteller muss die Gleichwertigkeit der abweichenden Weiterbildung zu dem in der Anlage der Weiterbildungsordnung geregelten Weiterbildungsgang für das beantragte Gebiet bzw. den beantragten Bereich nachweisen.

Darüber hinaus sind die Regelungen des Kammergesetzes für die Heilberufe verbindlich.

Eine Weiterbildung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum kann ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn sie den Grundsätzen der Weiterbildungsordnung entspricht und eine Weiterbildung von mindestens 24 Monaten in einem angestrebten Gebiet oder Bereich in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet worden ist.

Gleiches gilt für die Weiterbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn sie von einem Tierarzt abgeleistet wurde, der nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates oder eines anderen Vertragsstaates ist.

Teaser

Wollen Sie in Niedersachsen nach einem abgeschlossenen Studium der Tiermedizin im Ausland in einem Spezialgebiet tätig werden und eine erworbene Weiterbildungsbezeichnung führen? Die Beurteilung und  Anerkennung können Sie bei der Landestierärztekammer beantragen. 

Volltext

Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten beruflichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder auf zusätzlich erworbene Kenntnisse in einem anderen Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen. Eine Weiterbildungsbezeichnung darf nur führen, wer auf Antrag eine Anerkennung durch die Landestierärztekammer erhalten hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Ihre Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung
  • die von Ihnen erworbenen Weiterbildungsnachweise
  • die gegebenenfalls vorliegende Bescheinigung über die von Ihnen erworbene einschlägige Berufserfahrung
  • Nachweise über die Weiterbildungsinhalte in Form der Vorlage der einschlägigen Weiterbildungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, wenn daraus die Weiterbildungsinhalte und die Dauer der Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
  • gegebenenfalls sonstige zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderliche Befähigungsnachweise

Voraussetzungen

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Übersetzungen müssen von einem bei einem deutschen Gericht zugelassenen Übersetzer oder Dolmetscher erfolgt sein

Kosten

Gebühr: 200€

Verfahrensablauf

Die Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich (formlos):

  • Erstellen Sie den Antrag und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Landestierärztekammer ein. Eine Zusendung des Antrags per E-Mail ist möglich.
  • Die Landestierärztekammer prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Landestierärztekammer stellt Ihnen einen Bescheid mit der Ermächtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung zu.

Bearbeitungsdauer

2 Monat(e)

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Rechtsbehelf als Klage zum Verwaltungsgericht.

Kurztext

  • Tierarzt - Weiterbildungsbezeichnung Fachtierarzt – anerkennen
  • Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen
  • Weiterbildungsbezeichnungen müssen anerkannt werden
  • Antrag notwendig
  • zuständig: Landestierärztekammer 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden