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Anerkennen ausländischer Schulabschlüsse

Niedersachsen 99088038016000, 99088038016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088038016000, 99088038016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennen ausländischer Schulabschlüsse

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Berufszugang (Synonym), ausländischer Beruf (Synonym), Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse (Synonym), Berufsfachschule (Synonym), Ausländische Qualifikation (Synonym), Ausländische Zeugnisse (Synonym), Ausländische Schulabschlüsse (Synonym), Access to occupation (Synonym), ausländischer Abschluss (Synonym), berufliche Anerkennung (Synonym), Berufsqualifikation (Synonym), Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Teaser

Wenn Sie eine Bescheinigung haben möchten, welchem niedersächsischen Schulabschluss Ihr im Ausland erworbener Abschluss bzw. Ihr im Ausland erworbenes Zeugnis entspricht, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Volltext

Sie können die Gleichwertigkeit Ihres im Ausland erworbenen Schulabschlusses/Zeugnisses beantragen, wenn Sie …

• in Niedersachsen wohnen oder

• im Ausland wohnen und in Niedersachsen ein Ausbildungsplatz- oder ein Arbeitsplatzangebot haben.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Ausgefülltes Antragsformular
     
  2. Eine Darstellung Ihrer Schullaufbahn mit diesen Angaben:

Wann sind Sie wo und wie viele Jahre zur Schule gegangen?  Wenn Sie bereits studiert haben, geben Sie bitte an, wo und wie viele Semester Sie studiert haben.
 

  1. Amtlich oder notariell beglaubigte Kopien Ihrer Schulzeugnisse. Studiennachweise mit Fächer- und Notenübersicht sind in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung vorzulegen.


Bitte schicken Sie keine Originale.

Beglaubigungen werden von Städten, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise (z.B. im Rathaus) oder von einer Notarin/einem Notar angefertigt.

Wenn Sie noch im Ausland leben, können Sie sich an die deutsche Botschaft wenden.

Die Übersetzung muss durch eine/einen in Deutschland beeidigten Übersetzerin/Übersetzer erstellt sein. Eine Übersicht der in Deutschland ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie online unter justiz-dolmetscher.de.

Für Zeugnisse in englischer, französischer oder spanischer Sprache ist keine Übersetzung erforderlich.
 

  1. Kopie des Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel).
  1. Eine Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Niedersachsen. Wenn Sie im Ausland leben, einen Nachweis über ein Ausbildungsplatz- oder Arbeitsplatzangebot in Niedersachsen.

In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Ausgefülltes Antragsformular 
     
  2. Eine Darstellung Ihrer Schullaufbahn mit diesen Angaben:

Wann sind Sie wo und wie viele Jahre zur Schule gegangen?  Wenn Sie bereits studiert haben, geben Sie bitte an, wo und wie viele Semester Sie studiert haben.
 

  1. Amtlich oder notariell beglaubigte Kopien Ihrer Schulzeugnisse. Studiennachweise mit Fächer- und Notenübersicht sind in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung vorzulegen.


Bitte schicken Sie keine Originale.

Beglaubigungen werden von Städten, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise (z.B. im Rathaus) oder von einer Notarin/einem Notar angefertigt.

Wenn Sie noch im Ausland leben, können Sie sich an die deutsche Botschaft wenden.

Die Übersetzung muss durch eine/einen in Deutschland beeidigten Übersetzerin/Übersetzer erstellt sein. Eine Übersicht der in Deutschland ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie online unter justiz-dolmetscher.de.

Für Zeugnisse in englischer, französischer oder spanischer Sprache ist keine Übersetzung erforderlich.
 

  1. Kopie des Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel).
  1. Eine Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Niedersachsen. Wenn Sie im Ausland leben, einen Nachweis über ein Ausbildungsplatz- oder Arbeitsplatzangebot in Niedersachsen.
  1. Bei einer Namensänderung, die nicht aus Ihrem Identitätsausweis hervorgeht, ist zum Beispiel eine Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch in Originalsprache und als deutsche Übersetzung vorzulegen.

Das Antragsformular und die amtlich beglaubigten Zeugnisse müssen per Post eingereicht werden. Die anderen Unterlagen können per E-Mail eingereicht werden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 50€ - 100€
Bemerkung: Im Falle der Anerkennung wird für das Ausstellen der Anerkennungsbescheinigung je nach Aufwand eine Gebühr in Höhe von 50 bis 100 € erhoben
Gebühr: 50€ - 100€
Bemerkung: Im Falle der Anerkennung wird für das Ausstellen der Anerkennungsbescheinigung je nach Aufwand eine Gebühr in Höhe von 50 bis 100 € erhoben
Gebühr: 50€ - 100€
Bemerkung: Im Falle der Anerkennung wird für das Ausstellen der Anerkennungsbescheinigung je nach Aufwand eine Gebühr in Höhe von 50 bis 100 € erhoben

Verfahrensablauf

Für die Anerkennung überprüft das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob Ihr ausländischer Schulabschluss/Ihr ausländisches Zeugnis einem niedersächsischen Schulabschluss entspricht.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Der Anerkennungsbescheid wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

Kurztext

Eine Anerkennung des Schulabschlusses kann beantragen, wer

•           in Niedersachsen wohnt oder

•           im Ausland wohnt und in Niedersachsen ein Ausbildungsplatz- oder ein Arbeitsplatzangebot hat.

Wir sind nicht zuständig, wenn jemand …

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Dezernat Zentrale Aufgaben

Fachbereich Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

E-Mailadresse: zeugnisanerkennung@rlsb-lg.niedersachsen.de

Telefonische Erreichbarkeit: 04131 15 2626

Montag, Dienstag, Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr

Besuche nur mit Terminvereinbarung.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein