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Lehrrettungswachen zur Ausbildung von Notfallsanitäter / Notfallsanitäterinnen beantragen

Niedersachsen 99019075006000, 99019075006000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019075006000, 99019075006000

Leistungsbezeichnung

Lehrrettungswachen zur Ausbildung von Notfallsanitäter / Notfallsanitäterinnen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Andere als ärztliche Heilberufe (Synonym), LRW (Synonym), Nichtärztliche Heilberufe (Synonym), Notfallsanitäter (Synonym), Praktische Ausbildung NotfallsanitäterIn (Synonym), Notfallsanitäterin (Synonym), Praktische Tätigkeit (Synonym), Gesundheitsfachberufe (Synonym), Rettungswache NotSan (Synonym), Notfallsanitäterausbildung (Synonym), Lehrrettungswache (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Träger einer Rettungswache sind und Schülerinnen und Schüler während ihrer praktischen Ausbildungszeit zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter ausbilden möchten, können Sie einen Antrag zur Genehmigung als Lehrrettungswache stellen.

Volltext

Wenn Sie Träger einer Rettungswache sind und Schülerinnen und Schüler während ihrer praktischen Ausbildungszeit zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter ausbilden möchten, können Sie einen Antrag zur Genehmigung als Lehrrettungswache stellen.

Erforderliche Unterlagen

Für den formlosen Antrag auf Genehmigung einer Rettungswache sind folgende Angaben und Nachweise erforderlich:

Kopie des Schreibens zur Beauftragung des örtlichen Rettungsdienstes

  • Raumplan der Rettungswache
  • Qualifikationsnachweise der Praxisanleitenden Personen
  • Auflistung der Ausstattung
  • Praxiscurriculum

Voraussetzungen

Eine Genehmigung Ihrer Rettungswache zur Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern erhalten Sie, wenn Sie

  1. die Durchführung der praktischen Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sicherstellen und
  2. einen Kooperationsvereinbarung mit einer staatlich anerkannten Schule eingegangen sind.

Die Genehmigung als Lehrrettungswache erhalten Sie, wenn Sie über die o.g. Voraussetzungen hinaus folgende Anforderungen nach den Ergänzenden Bestimmungen zur Niedersächsischen Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO) sowie zur Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz erfüllen:

  • Sie sind mit der Wahrnehmung der Aufgaben des örtlichen Rettungsdienstes beauftragt worden,
  • Sie sind personell in der Lage, dem Ausbildungsauftrag nachzukommen (Praxisanleitung, Betreuung der Auszubildenden),
  • Sie sind mit der Anzahl der Einsätze in der Lage, die Ausbildung nach NotSan-APrV durchzuführen,
  • Sie verfügen über Räumlichkeiten und eine Ausstattung, die zur Ausbildung erforderlich ist und
  • Sie verfügen über ausreichend aktuelle Literatur sowie Ausbildungsmaterialien.

Kosten

Abgabe: 55€
Kosten sind fix nach Allgo Kostentarifnummer 48.10.3 der Anlage 1 zu § 1
Abgabe: 55€
Kosten sind fix nach Allgo Kostentarifnummer 48.10.3 der Anlage 1 zu § 1

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Genehmigung einer Lehrrettungswache erfolgt anhand des Antragsformulars „Genehmigung einer Lehrrettungswache“. Dieser Antrag ist per Mail oder auf dem Postweg beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover einzureichen. Bei Bedarf kann vor Antragsstellung ein Beratungsgespräch stattfinden.

Der Antrag wird mit Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen geprüft.

Wenn Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.

Falls erforderlich findet eine Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort statt.

Ihnen wird nach Prüfung ein Bescheid zugesendet.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Genehmigung gilt dauerhaft. Jedoch sind Änderungen der Anerkennungsvoraussetzungen oder die Beendigung der Ausbildung in der Einrichtung unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

Die Genehmigung muss vorliegen bevor die ersten Schülerinnen und Schüler in der Einrichtung eingesetzt werden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Bei einer Ablehnung der beantragten Genehmigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

Kurztext

  • Genehmigung von Einrichtungen für die praktische Ausbildung (Lehrrettungswache)
  • Erstgenehmigung kann jederzeit beantragt werden.
  • Zuständige Behörde für das Land Niedersachsen: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

Ansprechpunkt

Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Zuständige Stelle

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
Dezernat 4 – Berufliche Bildung
Adresse:
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
Postanschrift:
Postfach 11 01 22
30856 Laatzen

Telefon Servicestelle: 0511 - 106-6000
Email Servicestelle: Service@rlsb-h.niedersachsen.de

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Kann per Mail eingereicht werden, sofern Unterschrift ersichtlich.