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Informationen zum Ersatz einer verloren gegangenen Scheidungsurkunde

Niedersachsen 99014002036002, 99014002036002 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014002036002, 99014002036002

Leistungsbezeichnung

Informationen zum Ersatz einer verloren gegangenen Scheidungsurkunde

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Scheidungsbeschluss verlorengegangen (Synonym), Verlust Scheidungsurteil (Synonym), Verlust Scheidungsurkunde (Synonym), Ausfertigungsvermerk (Synonym), Abhandenkommen der Scheidungsurkunde (Synonym), Ausfertigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Beglaubigungen und Beurkundungen (014)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

Verrichtungsdetail

verlorengegangene Scheidungsurkunde

SDG Informationsbereiche

  • Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern)

Lagen Portalverbund

  • Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger (1000000)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
  • Scheidung (1020400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

24.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

Ist Ihre Scheidungsurkunde abhandengekommen, können Sie sich bei dem zuständigen Amtsgericht –Familiengericht- eine beglaubigte Abschrift ausstellen lassen.

Volltext

Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.

Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.

Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Herstellung und Überlassung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung der Scheidungsurkunde fallen grundsätzlich Gerichtskosten in Höhe von EUR 0,50 je Seite an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift bei dem Amts-Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.

Bearbeitungsdauer

Es ist hilfreich, wenn Sie das Aktenzeichen oder die Geschäftsnummer Ihres Scheidungsverfahrens kennen und dem Gericht mitteilen können. So erleichtern Sie dem Gericht die Recherche im Archiv. Je nach der Arbeitsbelastung des Gerichts kann es dennoch zu einem gewissen Zeitaufwand kommen. Eine allgemeingültige Bearbeitungsdauer kann dadurch nicht benannt werden.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Bei Verweigerung der Erteilung von Ausfertigungen sind Rechtsbehelfe möglich.

Da Scheidungsurteile einen vollstreckbaren Inhalt enthalten können, gilt ferner:

Gem. § 730 ZPO ist die Gegenseite vor Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung anzuhören. Widerspricht die Gegenseite und hat damit keinen Erfolg, ist ein Rechtsbehelf für die Gegenseite möglich.

Kurztext

  • Informationen zum Ersatz einer verloren gegangenen Scheidungsurkunde
  • formloser Antrag mit Aktenzeichen/Geschäftszeichen des Scheidugnsverfahrens auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde
  • zuständiges Amts- oder Familiengericht, bei dem das Scheidungsverfahren durchgeführt wurde

Ansprechpunkt

Amtsgericht - Familiengericht

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.