Informationen zum Ersatz einer verloren gegangenen Scheidungsurkunde
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern)
- Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger (1000000)
- Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
- Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
- Scheidung (1020400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Ist Ihre Scheidungsurkunde abhandengekommen, können Sie sich bei dem zuständigen Amtsgericht –Familiengericht- eine beglaubigte Abschrift ausstellen lassen.
Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.
Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.
Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.
Für die Herstellung und Überlassung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung der Scheidungsurkunde fallen grundsätzlich Gerichtskosten in Höhe von EUR 0,50 je Seite an.
Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift bei dem Amts-Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.
Es ist hilfreich, wenn Sie das Aktenzeichen oder die Geschäftsnummer Ihres Scheidungsverfahrens kennen und dem Gericht mitteilen können. So erleichtern Sie dem Gericht die Recherche im Archiv. Je nach der Arbeitsbelastung des Gerichts kann es dennoch zu einem gewissen Zeitaufwand kommen. Eine allgemeingültige Bearbeitungsdauer kann dadurch nicht benannt werden.
Bei Verweigerung der Erteilung von Ausfertigungen sind Rechtsbehelfe möglich.
Da Scheidungsurteile einen vollstreckbaren Inhalt enthalten können, gilt ferner:
Gem. § 730 ZPO ist die Gegenseite vor Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung anzuhören. Widerspricht die Gegenseite und hat damit keinen Erfolg, ist ein Rechtsbehelf für die Gegenseite möglich.
- Informationen zum Ersatz einer verloren gegangenen Scheidungsurkunde
- formloser Antrag mit Aktenzeichen/Geschäftszeichen des Scheidugnsverfahrens auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde
- zuständiges Amts- oder Familiengericht, bei dem das Scheidungsverfahren durchgeführt wurde
Amtsgericht - Familiengericht
Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.