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Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen

Niedersachsen 99101001038000, 99101001038000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101001038000, 99101001038000

Leistungsbezeichnung

Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Grab (Synonym), Tod (Synonym), Todesfall (Synonym), Grabstelle (Synonym), Bestattung (Synonym), Friedhof (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Übertragung (038)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Text erstellt in Zusammenarbeit mit Pilotkommune.

Handlungsgrundlage

Kommunale Friedhofssatzung

Teaser

Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Kosten

Die Gebühren fallen unterschiedlich aus. 

Verfahrensablauf

Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.

Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Fristen. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
  • Es ist möglich, das bereits erworbene Nutzungsrecht für eine Grabstelle auf eine andere Person zu übertragen.

Zuständige Behörde: Gemeinde, in der der Friedhof liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden