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Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Niedersachsen 99067003007001, 99067003007001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067003007001, 99067003007001

Leistungsbezeichnung

Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Leistungsbezeichnung II

Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagd (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jägerei (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jäger (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jägerprüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung:

Der Prüfling muss

  • am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt sein,
  • die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen und

eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 350€

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins
  • für die Zulassung zur Jägerprüfung erforderlich
  • die Jägerprüfung besteht aus einer schriftlichen, einer mündlich-praktischen Prüfung sowie einer Schießprüfung
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja