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Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen

Niedersachsen 99013045207000, 99013045207000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013045207000, 99013045207000

Leistungsbezeichnung

Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Unterstützung von Pflegeeltern (Synonym), Begleitung in Gerichtsverfahren (Synonym), Pflegepersonen (Synonym), Pflegekind (Synonym), Pflegeeltern (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Begleitung (207)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)
  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.

Volltext

Wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Dauer.

Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Ein Pflegekind lebt seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie.

Die Eltern des Kindes oder Personen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes verlangen die Herausgabe des Kindes.

Das Kindeswohl wird durch die Wegnahme aus der Pflegefamilie gefährdet.

Die Pflegepersonen wünschen oder benötigen Unterstützung durch den Pflegekinderdienst.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Die Pflegepersonen wenden sich mit dem Wunsch nach Unterstützung / Begleitung an den Pflegekinderdienst, wenn die Herausgabe des Kindes verlangt wird.
  • Die Pflegepersonen kann beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie stellen.
  • Das Gericht kann darüber hinaus auch von Amts wegen tätig werden, so dass das Jugendamt ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen kann.
  • Bis zum Abschluss des Verfahrens kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der das Pflegekind bis zum Entscheid bei der Pflegefamilie bleibt.
  • Pflegekinder ab 14 Jahren sind bei Verfahren, die die Personen oder Vermögenssorge betreffen, stets vom Gericht anzuhören. Ein Kind unter 14 Jahren wird dann angehört, wenn seine Neigungen, Bindungen oder sein Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhaltes als notwendig erscheint.
  • Die gerichtliche Entscheidung beruht in jedem Fall auf dem "Kindeswohlprinzip".

Bearbeitungsdauer

Der Pflegekinderdienst wird nach Kontaktaufnahme durch die Pflegepersonen die Begleitung bei den Verfahren zum „Verbleib eines Kindes bei Pflegepersonen“ beginnen. Die Länge des Verfahrens hängt von der Dauer des gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht ab. 

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson – Begleitung
  • Pflegepersonen werden während der Pflege eines Kindes durch den Pflegekinderdienst unterstützt.
  • Wenn (vor Gericht) der dauerhafte Verbleib bei den Pflegepersonen festgestellt werden soll, unterstützt der Pflegekinderdienst die Pflegepersonen auch in diesem Verfahren.
  • Zuständig: Jugendamt

Ansprechpunkt

An das örtliche Jugendamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden