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Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

Niedersachsen 99015033017000, 99015033017000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015033017000, 99015033017000

Leistungsbezeichnung

Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Behinderungsgerechte Einrichtung (Synonym), Hilfe und Förderung (Synonym), Arbeitsassistenz (Synonym), Leistungen Integrationsamt (Synonym), Erhalt Arbeitsplatz (Synonym), Schaffung Arbeitsplatz (Synonym), Leistungen für Arbeitgebende (Synonym), Hilfe für Menschen (Synonym), Sicherung Ausbildungsplatz (Synonym), Arbeitsplatzausstattung (Synonym), Arbeitsförderung (Synonym), Gleichstellung (Synonym), Erhalt Ausbildungsplatz (Synonym), Behinderungsgerechte Beschäftigung (Synonym), Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz (Synonym), schwerbehinderte Menschen (Synonym), Finanzielle Zuschüsse (Synonym), Begleitende Hilfe (Synonym), Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Menschen mit Behinderung (Synonym), Inklusion (Synonym), Geldleistungen (Synonym), Berufsförderung (Synonym), Beantragung von Leistungen (Synonym), Leistungen Inklusionsamt (Synonym), Technische Arbeitshilfen (Synonym), Sicherung Arbeitsplatz (Synonym), Förderung (Synonym), Schaffung Ausbildungsplatz (Synonym), Leistungen für Schwerbehinderte (Synonym), Zuschüsse (Synonym), Behinderungsgerechter Arbeitsplatz (Synonym), Leistungen an Arbeitgebende (Synonym), Teilhabe am Arbeitsleben (Synonym), Eingliederung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Gleichbehandlung (Vorschriften zum Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz, über gleiche Entlohnung für Männer und Frauen und über gleiche Entlohnung für Beschäftigte mit befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen)

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.

Volltext

Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
  • Sie beantragen finanzielle Leistungen.

Sie können die folgenden Leistungen beantragen:  

  • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
  • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
  • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
  • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen

Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides

Je nach Art Ihres Anliegens können weitere Unterlagen notwendig sein. Sie werden im Antragsverfahren entsprechend informiert.

  • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung der Person für die Leistungen beantragt werden

  • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid von der Person für die Leistungen beantragt werden

  • Nachweis über das bestehende Beschäftigungsverhältnis bzw. Beamtenverhältnis (Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde)

  • Gegebenenfalls Kostenvoranschläge von den beabsichtigten Maßnahmen

  • Beschreibung Problemstellung/Bedarfsschilderung

Voraussetzungen

  • Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
  • Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen oder
  • Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung und/oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.

Die Person, für Sie die Leistungen beantragen, muss bei Ihnen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bzw. in einem Beamtenverhältnis von mindestens 15 Stunden/Woche stehen.

Die Person für die Sie Leistungen beantragen, muss schwerbehindert bzw. gleichgestellt im Sinne des SGB IX sein.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.

Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. Die Beantragung kann online erfolgen.

  • Sie füllen das Antragsformular oder die Abfragemaske im Online-Portal aus.
  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
  • Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen vor Ort an.
  • Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.

Es erfolgt zunächst die Prüfung des Antrags. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle noch fehlende, erforderliche Unterlagen an. Sobald die Unterlagen vollständig sind, findet in der Regel ein Betriebsbesuch statt.

Danach erfolgt die Bescheiderteilung. Für bestimmte Leistungsarten wird eine Abruffrist festgesetzt. In dieser Zeit soll die Umsetzung der Maßnahme und die Vorlage der Rechnung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

circa 6 - 12 Wochen
Im Einzelfall kann die Bearbeitung kürzer oder länger dauern. 

Es ist keine gesetzliche Bearbeitungsfrist festgesetzt. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen erfolgt die Bescheiderteilung in der Regel spätestens nach 6-8 Wochen.

Frist

Sie müssen den Antrag vorab einreichen. Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder erbrachte Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

Fristen stehen bei den zu stellenden Anträgen nicht. Bei dem nur in Niedersachsen gültigen Arbeitsmarktprogramm „Arbeit ohne Hindernisse" muss der Antrag spätestens nach zwölf Monaten nach dem die Einstellung erfolgt ist beim Integrationsamt gestellt sein.

Hinweise

Wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid nicht vorliegt, kann auch Ihr Mitarbeiter beziehungsweise Ihre Mitarbeiterin, für die Sie die Leistung beantragen wollen, das Dokument an die zuständige Stelle senden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Kurztext

  • Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung
  • Unternehmen können folgende Leistungen beantragen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte oder Auszubildende:
    • Beratung
    • finanzielle Unterstützung
  • Leistungen an Unternehmen dienen
    • zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
    • zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • zuständige Stelle legt Förderart und -umfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest
  • tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles
  • zuständig: Sozialbehörde, Integrations- oder Inklusionsamt

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Sozialbehörde oder das Integrations- oder Inklusionsamt.

Zuständige Stelle

Die Erteilung der Zustimmung erfolgt durch das Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie

Formulare

nicht vorhanden