Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Ausübung der Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben, können Sie diese Einwilligung widerrufen.
Es gibt verschiedene Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Eine davon ist Ihre Einwilligung in die Verarbeitung aufgrund der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihre Einwilligung muss dabei selbstverständlich freiwillig erfolgen. Unabhängig davon können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Alle Verarbeitungen Ihrer Daten bis zum Zeitpunkt des Widerrufs Ihrer Einwilligung bleiben allerdings rechtmäßig.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
• allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
• physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut, Haar- oder Augenfarbe, Größe
• Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
• Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
• Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
• Grundbucheinträge
• Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
• Zeugnisse
Auf dieses Recht zum Widerruf Ihrer Einwilligung muss Sie die Stelle, die Ihre Daten verarbeitet, gesondert hinweisen. Sie können dieses Recht gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen.
Den Widerruf Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt gegenüber der öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle erklären, der Sie zuvor die Einwilligung erteilt haben.
Wenn Sie einen Widerruf schriftlich auf dem Postweg erklären wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie zuständige Behörde.
- Kopie Ihres Personalausweises
- alternativ: Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
Sie können nur Ihre eigene Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen.
Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich widerrufen.
Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten online widerrufen:
• Rufen Sie das Online-Formular auf dem Landesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
• Hinweis: Für das Online-Formular müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie im Onlinedienst die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung hochladen oder per Post an die Behörde übersenden..
• Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
• Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung in der Regel via Mail oder auf Ihren Wunsch postalisch an Ihre Meldeadresse.
Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich widerrufen:
• Ihren Widerruf können Sie formlos erklären.
• Senden Sie Ihren Widerruf mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten muss unverzüglich nach Eingang Ihres Widerrufs beendet werden, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung der Stelle, die die Daten verarbeitet.
- Informationen zur Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Flyer: "Das Recht auf Datenschutz" des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Informationen zur Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
Nur wenn die Verarbeitung der Daten (ausschließlich) auf einer Einwilligung als Rechtgrundlage beruht, muss die verarbeitende Stelle die Verarbeitung nach Eingang des Widerrufs beenden. Besteht hingegen (zusätzlich noch) eine andere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, dann tritt diese Rechtsfolge nicht ein.
- Verarbeitung personenbezogener Daten; Entgegennahme des Widerrufs der Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Betroffene Personen können ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogen Daten jederzeit widerrufen
- Widerruf kann formlos schriftlich oder online eingelegt werden
- Widerruf ist kostenfrei
- Bearbeitungsdauer: unverzüglich
- zuständig: datenverarbeitende Behörde