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Mitteilung über die Änderung der Adresse, Staatsangehörigkeit, des Namens oder Geschlechts bei Ihrer Hochschule

Niedersachsen 99061011261001, 99061011261001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061011261001, 99061011261001

Leistungsbezeichnung

Mitteilung über die Änderung der Adresse, Staatsangehörigkeit, des Namens oder Geschlechts bei Ihrer Hochschule

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Adoption (Synonym), Namensänderung (Synonym), Anschrift (Synonym), Scheidung (Synonym), Umzug (Synonym), Geschlechtsangleichung (Synonym), Eheschließung (Synonym), Hochzeit (Synonym), Geschlechtsänderung (Synonym), Adressänderung (Synonym), Heirat (Synonym), Staatsangehörigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Namens- und Adressänderungen bei der Hochschule

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Handlungsgrundlage

Regelungen finden sich in den Immatrikulationsordnungen der Hochschulen.

Teaser

Wenn sich Ihre Adresse, Staatsbürgerschaft, Ihr Name oder Geschlecht geändert hat, müssen Sie das der Hochschule mitteilen, damit Bescheinigungen und Abschlussdokumente richtig ausgestellt und zugestellt werden können. Stellen Sie hierzu einen Antrag.

Volltext

Nach einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, einer Namensänderung oder einer Geschlechtsangleichung müssen diese personenbezogenen Daten im Hochschulverwaltungssystem abgeändert werden. Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag an Ihrer Hochschule.

Eine Änderung Ihrer Anschrift können Studierende nach den Regeln der Hochschule vornehmen.

Eine Namensänderung muss der Hochschule umgehend mitgeteilt werden.

Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung zur Ausstellung neuer Dokumente auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neuausstellungen von Dokumenten in diesem Rahmen müssen gegebenenfalls gesondert angefordert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
  • Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
  • Angabe der neuen Anschrift
  • Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises

Voraussetzungen

  • Änderung der Adresse
  • Änderung der Staatsbürgerschaft
  • Namensänderung
  • Geschlechtsangleichung

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Gemäß den Vorgaben Ihrer Hochschule stellen Sie den Antrag auf Änderung Ihrer Adresse, Staatsbürgerschaft, Ihres Namens oder des Geschlechts.

Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.

Zukünftige Unterlagen werden anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.

Bearbeitungsdauer

Änderungen können bis zu einer Woche dauern.

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.

Frist

Die Namensänderung muss umgehend mitgeteilt werden.

Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung auch noch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Aktualisierte Dokumente können dann rückwirkend erstellt werden.

Die Mitteilung über die Änderung der Anschrift muss umgehend erfolgen.

Die Mitteilung über die Änderung der Staatsbürgerschaft während des Studiums sollte zeitnah erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Mitteilung über die Änderung der Adresse, Staatsangehörigkeit, des Namens oder Geschlechts bei Ihrer Hochschule
  • Änderung der Adresse
  • Änderung der Staatsangehörigkeit
  • Änderung des Namens
  • Änderung des Geschlechts
  • Staatliche niedersächsische Hochschulen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein