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Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

Niedersachsen 99129049007000, 99129049007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129049007000, 99129049007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Klärwerk (Synonym), Gewerbliches Abwasser (Synonym), Indirekteinleitung (Synonym), Kläranlage (Synonym), Schmutzwasser (Synonym), Schmutzwassereinleitung (Synonym), Wasserhaushaltsgesetz (Synonym), Industrielles Abwasser (Synonym), Industriepark (Synonym), Einleitung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Handlungsgrundlage

§§ 59 I i. V. m. § 58 IV i. V. m. 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Teaser

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Abwasser schon vorher einleiten dürfen.

Volltext

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
  • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen

Voraussetzungen

Die Zulassung wird erteilt, wenn

  • bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
  • mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
  • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
  • und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Zulassung der Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage – vorzeitiger Beginn bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle.
  • Dieseprüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
  • Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
  • Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
  • Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
  • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
  • Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
  • Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine private Abwasseranlage beginnen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen vorzeitiger Beginn Zulassung
  • auf Antrag kann mit dem Einleiten von Abwasser in eine private Abwasseranlage schon vor Erteilung der Genehmigung begonnen werden
  • eine Genehmigung muss bereits beantragt sein
  • es muss mit einer Genehmigung der Einleitung gerechnet werden können
  • es muss ein öffentliches oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin bestehen
  • der Antragsteller oder die Antragstellerin muss sich verpflichten, im Falle der Nichtgenehmigung, Schäden zu ersetzen und den früheren Zustand wiederherzustellen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörde nach § 129 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) oder die Gemeinde nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NWG i.V.m. § 3 Zuständigkeitsverordnung Wasser (ZustVO-Wasser).

Formulare

nicht vorhanden