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Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen

Niedersachsen 99102021039001, 99102021039001 Typ 1, Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102021039001, 99102021039001

Leistungsbezeichnung

Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen

Leistungsbezeichnung II

Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1, Typ 2

Begriffe im Kontext

Umsatzsteuer (Synonym), Erstattung (Synonym), Bundeszentralamt für Steuern (Synonym), Botschaft (Synonym), ausländische diplomatische Mission (Synonym), Konsulat (Synonym), BZSt (Synonym), konsularische Vertretung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Erstattung (039)

Verrichtungsdetail

für ausländische diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen und deren Mitglieder

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Teaser

Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.

Volltext

In Deutschland gibt es ein Verfahren zur Erstattung der Umsatzsteuer für

  • Botschaften, also ausländische ständige diplomatische Missionen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder
  • Konsulate, also berufskonsularische Vertretungen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder

Wenn Sie als Botschaft, Konsulat oder eines deren Mitglieder Waren und Dienstleistungen von deutschen Unternehmen erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Diese kann Ihnen auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet werden. Eine direkte Umsatzsteuerbefreiung ist nicht möglich.
Die Erstattung beträgt pro Kalenderjahr und Mitglied maximal EUR 1.200,00. Der Erwerb eines Kraftfahrzeugs wird nicht auf den Maximalbetrag angerechnet.

Erforderliche Unterlagen

  • Originalrechnungen
  • Nachweise über Zahlung der Rechnungen, zum Beispiel Kontoauszüge

Voraussetzungen

  • einen Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer können stellen:
    • Botschaften und Konsulate der Staaten, mit denen entsprechende Gegenseitigkeitsvereinbarungen bestehen, und
    • ausländische Mitglieder dieser Botschaften und Konsulate, die nicht ständig in Deutschland ansässig sind
  • Lieferungen und sonstige Leistungen sind für den amtlichen Gebrauch der Botschaft, des Konsulats oder den persönlichen Bedarf des Mitglieds bestimmt und geeignet
  • die Rechnung beträgt inklusive Umsatzsteuer mehr als EUR 100,00
  • beim Erwerb eines Kraftfahrzeugs: mindestens 2 Jahre Nutzung in Deutschland
  • die Erstattung für den Erwerb von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen ist ausgeschlossen
  • der Erstattungszeitraum muss mindestens ein Kalendervierteljahr betragen

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag per Post:

  • Laden Sie das vorgeschriebene Formular von der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt):
    • "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für diplomatische Missionen/berufskonsularische Vertretungen (010160)" oder
    • "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuern für Mitglieder diplomatischer Missionen/berufskonsularischer Vertretungen (010161)"
  • Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit allen Originalrechnungen sowie den Zahlungsnachweisen an das Auswärtige Amt, Protokoll/Referat 703.
  • Das Auswärtige Amt prüft, ob Sie berechtigt sind, an dem Verfahren teilzunehmen und leitet Ihren Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.
  • Das BZSt ist die zuständige Behörde. Es prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Erstattung. Gemeinsam mit dem Bescheid erhalten Sie die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zurück.
  • Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 3 bis 6 Monate

Frist

Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2018 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2019 stellen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Nachtrag
    Detaillierte Informationen, wie Sie den Nachtrag beantragen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

Kurztext

  • Umsatzsteuer Erstattung für ausländische diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen und deren Mitglieder
  • Erstattung der Umsatzsteuer für Botschaften, Konsulate und deren Mitglieder möglich:
    • für Rechnungen in Höhe von mindestens EUR 100,00
    • maximal EUR 1200,00 pro Kalenderjahr pro Mitglied
    • Erwerb eines Kraftfahrzeugs wird nicht auf den Maximalbetrag angerechnet
  • schriftlicher Antrag erforderlich
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: in der Regel 3 bis 6 Monate
  • Fristen: Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Ansprechpunkt

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden