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Anerkennung von in der DDR erworbener Lehrbefähigung beantragen

Niedersachsen 99019038016000, 99019038016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019038016000, 99019038016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung von in der DDR erworbener Lehrbefähigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lehrbefähigung (Synonym), DDR-Abschluss (Synonym), Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen (Synonym), Befähigungsnachweis (Synonym), akademische Abschlüsse (Synonym), Staatlich anerkannt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger (1000000)
  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Teaser

Sofern Sie Ihre Lehrbefähigung in der DDR erworben haben und in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst für das entsprechende Lehramt eingestellt werden möchten, ist eine Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres in der DDR erworbenen Abschlusses erforderlich.

Volltext

Sie können die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer in der DDR erworbenen Lehrbefähigung auch außerhalb eines Einstellungsverfahrens beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei einer Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung außerhalb des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Tätigkeiten,
  • amtliche beglaubigte Kopien der vollständigen Abschlussdokumente (zum Beispiel Zeugnis und Diplomurkunde),
  • falls jetziger Name vom Namen auf dem Qualifikationsnachweis abweicht, eine Kopie der Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Namensänderung,
  • weitere Unterlagen, die für die Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, können nachgefordert werden.

Sofern Sie als Lehrkraft in den Vorbereitungsdienst oder in den Schuldienst eingestellt werden möchten, können Sie sich unter folgenden Internetseiten über die erforderlichen Unterlagen informieren:

Voraussetzungen

Sie haben eine Lehrbefähigung in der ehemaligen DDR erworben.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung wird grundsätzlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehramtsbefähigung ist nicht erforderlich.

Wird ausnahmsweise eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit außerhalb des Einstellungsverfahrens erforderlich, ist ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung oder deren Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung
  • Lehramt DDR-Abschlüsse und Befähigungsnachweise anerkennen
  • Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder den Schuldienst muss die Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsbefähigung anerkannt werden
  • Die Überprüfung erfolgt im Rahmen des Einstellungsverfahrens. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
  • Die Anerkennung der Gleichwertigkeit kann in Ausnahmefällen auch außerhalb eines Einstellungsverfahrens schriftlich beantragt werden
  • Zuständig sind die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Kurt-Schumacher-Str. 21
  • 38102 Braunschweig
  • Faxnr.: +49 531 484-3483
  • Servicestellennr: +49 531 484-3333
  • E-Mailadresse: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Mailänder Str. 2
  • 30539 Hannover
  • Faxnr.: +49 511 106 99-2853
  • Servicestellennr.: +49 511 106-6000
  • E-Mailadresse: service@rlsb-h.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Auf der Hude 2
  • 21339 Lüneburg
  • Faxnr.: +49 4131 1545-2930
  • Servicestellennr.: +49 4131 15-2222
  • E-Mailadresse: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgereicht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Mühleneschweg 8
  • 49090 Osnabrück
  • Faxnr.: +49 541 77046-8103
  • Servicestellennr.: +49 541 77046-444
  • E-Mailadresse: service@rlsb-os.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja

Zuständige Stelle

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Kurt-Schumacher-Str. 21
  • 38102 Braunschweig
  • Faxnr.: +49 531 484-3483
  • Servicestellennr: +49 531 484-3333
  • E-Mailadresse: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Mailänder Str. 2
  • 30539 Hannover
  • Faxnr.: +49 511 106 99-2853
  • Servicestellennr.: +49 511 106-6000
  • E-Mailadresse: service@rlsb-h.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Auf der Hude 2
  • 21339 Lüneburg
  • Faxnr.: +49 4131 1545-2930
  • Servicestellennr.: +49 4131 15-2222
  • E-Mailadresse: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgereicht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Mühleneschweg 8
  • 49090 Osnabrück
  • Faxnr.: +49 541 77046-8103
  • Servicestellennr.: +49 541 77046-444
  • E-Mailadresse: service@rlsb-os.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein