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Abschlagszahlung für die Personalkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

Niedersachsen 99088072079000, 99088072079000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088072079000, 99088072079000

Leistungsbezeichnung

Abschlagszahlung für die Personalkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Abschlagszahlung (Synonym), Persönliche Kosten (Synonym), Personalkosten (Synonym), Personalkostenerstattung (Synonym), kirchliche Trägerschaft (Synonym), Ersatzschule (Synonym), Abschlag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Auszahlung (079)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Bildung und Forschung (2060900)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Teaser

Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Personalkosten beantragen.

Volltext

Als kirchlicher Träger einer Ersatzschule, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, können Sie die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen. Da dieser Antrag jedoch erst nach Ablauf des betreffenden Schuljahres gestellt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, Abschlagszahlungen zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Abschlagszahlung

Voraussetzungen

  • Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
  • Der Schulbetrieb besteht seit mindestens drei Jahren

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Abschlagszahlungen für die Personalkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.

  • Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
  • Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Personalkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben

Bearbeitungsdauer

2 - 3 Woche(n)
2 - 3 Woche(n)

Frist

Aufbewahrungsfrist: 10 Jahr(e)
Nach Festsetzung der Personalkosten
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahr(e)
Nach Festsetzung der Personalkosten

Hinweise

Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Personalkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.

Für die Erstattung der Sachkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Personalkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Auszahlung
  • Abschlagszahlung für die Erstattung von Personalkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft
  • Im laufenden Schuljahr können Abschlagszahlungen beantragt werden
  • Zuständige Behörde: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg (landesweite Zuständigkeit)

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden