Abschlagszahlung für Sachkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen
Inhalt
Abschlagszahlung für Sachkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen
Begriffe im Kontext
Abschlag (Synonym), Sachkosten (Synonym), Persönliche Kosten (Synonym), Abschlagszahlung (Synonym), Personalkosten (Synonym), Sächliche Kosten (Synonym), kirchliche Trägerschaft (Synonym), Sachkostenerstattung (Synonym), Ersatzschule (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.09.2024
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium
Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Sachkosten beantragen.
- Sachkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Auszahlung
- Abschlagszahlung für die Erstattung von Sachkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft
- Im laufenden Schuljahr können Abschlagszahlungen beantragt werden
- Zuständige Behörde: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg (landesweite Zuständigkeit)
- Ausgefüllter Antrag auf Abschlagzahlung
- Gegebenenfalls Nachweis der Ausnahmegenehmigung durch das niedersächsische Kulturministerium
Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
Abschlagszahlungen für die Sachkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
- Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Sachkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahr(e)
nach Festsetzung der Sachkosten
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahr(e)
nach Festsetzung der Sachkosten
Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Sachkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.
Für die Erstattung der Personalkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.