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Abschlagszahlung für Sachkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

Niedersachsen 99088089079000, 99088089079000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088089079000, 99088089079000

Leistungsbezeichnung

Abschlagszahlung für Sachkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Abschlag (Synonym), Sachkosten (Synonym), Persönliche Kosten (Synonym), Abschlagszahlung (Synonym), Personalkosten (Synonym), Sächliche Kosten (Synonym), kirchliche Trägerschaft (Synonym), Sachkostenerstattung (Synonym), Ersatzschule (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Auszahlung (079)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Bildung und Forschung (2060900)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Teaser

Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Sachkosten beantragen.

Volltext

  • Sachkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Auszahlung
  • Abschlagszahlung für die Erstattung von Sachkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft
  • Im laufenden Schuljahr können Abschlagszahlungen beantragt werden
  • Zuständige Behörde: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg (landesweite Zuständigkeit)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Abschlagzahlung
  • Gegebenenfalls Nachweis der Ausnahmegenehmigung durch das niedersächsische Kulturministerium

Voraussetzungen

Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Abschlagszahlungen für die Sachkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.

  • Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
  • Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Sachkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben

Bearbeitungsdauer

5 - 10 Werktag(e)
5 - 10 Werktag(e)

Frist

Aufbewahrungsfrist: 10 Jahr(e)
nach Festsetzung der Sachkosten
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahr(e)
nach Festsetzung der Sachkosten

Hinweise

Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Sachkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.

Für die Erstattung der Personalkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden