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Änderung eines Aus- oder Weiterbildungsgangs für psychosoziale Prozessbegleitung mitteilen und die Anerkennung überprüfen lassen

Niedersachsen 99131032253000, 99131032253000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131032253000, 99131032253000

Leistungsbezeichnung

Änderung eines Aus- oder Weiterbildungsgangs für psychosoziale Prozessbegleitung mitteilen und die Anerkennung überprüfen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Anerkennung (Synonym), Unterrichtung (Synonym), Aus- oder Weiterbildung (Synonym), Änderung (Synonym), Anzeige (Synonym), Nachweis (Synonym), psychosoziale Prozessbegleitung (Synonym), Mitteilung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Anpassung (253)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

Ihren angebotenen Kurs als Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung für Niedersachsen ändern und erneut anerkennen lassen.

Volltext

Sie können Änderungen zur Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung gegenüber der anerkennenden Stelle mitteilen und die Anerkennung erneut überprüfen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Datenformular: Einverständnis zur Datenerfassung
  • Lehrplan, der der Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung zugrunde liegt.
  • Weitere Kursangaben mit identischen Inhalt und Zeitrahmen nebst jeweiligem Lehrplan und Dozentenlisten mit Namen und Qualifikation
  • Weitere Kursangaben mit abweichendem Inhalt oder Zeitrahmen
  • Liste der lehrenden Personen mit Namen und Qualifikation zu der Aus- oder Weiterbildung zu der psychosozialen Prozessbegleitung
  • Änderungen mit Bezug zur Anerkennungsvoraus-setzung müssen schriftlich mitgeteilt werden.

Voraussetzungen

Die Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung muss im Land Niedersachsen anerkannt sein.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Änderungen in Bezug auf die Anerkennungsvoraussetzung schriftlich oder online anzeigen.

Ihre Anzeige wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

Bearbeitungsdauer

1 - 6 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Frist

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wer eine Anerkennung erhalten hat, muss 

  • die zuständige Stelle darüber informieren, wenn eine Anerkennungsvoraussetzung nicht mehr vorliegt, und
  • auf Verlangen nachweisen, dass die Anerkennungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in der Form eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21. Oktober 2011 (Nds. ERVVO-Justiz - Nds. GVBl. S. 367) Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.

Kurztext

- Als Träger eines Aus- oder Weiterbildungsgangs für psychosoziale Prozessbegleitung Änderungen mit Bezug zur Anerkennungsvoraussetzung mitteilen

- Anerkennungsstelle: Niedersächsisches Justizministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Niedersächsische Justizministerium

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden