Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Niedersachsen 99050181020000, 99050181020000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050181020000, 99050181020000

Leistungsbezeichnung

Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Laufhaus (Synonym), Call-Girl (Synonym), Saunaclub (Synonym), Bordell (Synonym), Pornodreh (Synonym), Sexparty (Synonym), Stundenhotel (Synonym), BDSM Club (Synonym), Call-Boy (Synonym), Sadomasochismus (Synonym), SM (Synonym), Sado-Maso (Synonym), Modellwohnung (Synonym), Escortagentur (Synonym), Escortservice (Synonym), Prostitution (Synonym), Sexclub (Synonym), Love Mobile (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung

Teaser

Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe (Prostitutionsstätte, Prostitutionsvermittlung, Prostitutionsfahrzeug oder Prostitutionsveranstaltung) betreiben und Ihnen die Erlaubnis hierfür befristet erteilt wurde, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen, sofern die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis

Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH:

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den gesetzlichen Vertreter
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis

Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

  • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Voraussetzungen

  • Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft den Antrag und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.
  • Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Erlaubnis.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klagea

Kurztext

  • Prostitutionsgewerbe Betrieb Verlängerung
  • Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist erlaubnispflichtig
  • Wurde die Erlaubnis befristet erteilt, kann diese auf Antrag verlängert werden
  • Voraussetzung: maßgebliche Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt
  • zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden