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Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Niedersachsen 99050180020000, 99050180020000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050180020000, 99050180020000

Leistungsbezeichnung

Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

SM (Synonym), Prostitution (Synonym), Pornodreh (Synonym), Bordell (Synonym), Geschäftsführung (Synonym), Sado-Maso (Synonym), Sadomasochismus (Synonym), Escortservice (Synonym), Sex Club (Synonym), Love Mobile (Synonym), Escortagentur (Synonym), Saunaclub (Synonym), Stundenhotel (Synonym), Stellvertretungserlaubnis (Synonym), Sexparty (Synonym), Sex-Veranstaltung (Synonym), Verlängerung (Synonym), Sexclub (Synonym), BDSM Club (Synonym), Call-Girl (Synonym), Call-Boy (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Teaser

Wenn Sie über eine befristete Stellvertretungserlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

Erforderliche Unterlagen

Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Betreibers des Prostitutionsgewerbes

Name und Vorname der zu überprüfenden Person.

Die zu überprüfende Person muss ggf. die Antragstrecke „Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung“ bearbeiten.

Eine bestehende Erlaubnis gem. § 12 ProstSchG oder ein Antrag gem. § 12 ProstSchG muss über eine Anbindung zum Antrag auf Stellvertreter Erlaubnis verfügen

Voraussetzungen

Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Stellvertretungserlaubnis sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.

Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch einen Stellvertreter ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Verlängerung
  • Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ist erlaubnispflichtig
  • Wurde die Stellvertretungserlaubnis befristet erteilt, kann diese auf Antrag verlängert werden
  • Voraussetzung: maßgeblichen Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt

Ansprechpunkt

Örtliche Kommune 

Zuständige Stelle

Örtliche Kommune

Formulare

nicht vorhanden