Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

Niedersachsen 99008004054002, 99008004054002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004054002, 99008004054002

Leistungsbezeichnung

Elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

elektronischer Personalausweis (Synonym), Personalausweis (Synonym), digitale Unterschrift (Synonym), Signatur (Synonym), ePA (Synonym), Personaldokument (Synonym), Ausweis (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), elektronische Unterschrift (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Speicherung (054)

Verrichtungsdetail

von Signaturzertifikaten

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

Sie können Ihre Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch für die elektronische Signatur nutzen. Dafür müssen Sie ein Signaturzertifikat erwerben.

Volltext

Mit der elektronischen Signatur können Sie ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen.

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Verfahrensablauf

Ihr Personalausweis wird automatisch mit der Online Ausweisfunktion ausgehändigt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind. Diese Funktion ermöglicht die Nutzung des Personalausweises als elektronische Signatur. Sie müssen ein elektronisches Signaturzertifikat erwerben um die Funktion nutzen zu können.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Funktion zur Nutzung der elektronischen Signatur steht nach Aushändigung des Personalausweises automatisch zur Verfügung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Signaturzertifikat auf elektronischen Identitätsnachweis speichern
  • Mit der elektronischen Signatur können Sie ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen.
  • Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.

Ansprechpunkt

Für den Erwerb eines Signaturzertifikats wenden Sie sich an einen zertifizierten Anbieter.

Zuständige Stelle

Für den Erwerb eines Signaturzertifikats wenden Sie sich an einen zertifizierten Anbieter.

Formulare

nicht vorhanden