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Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer erweitern lassen

Niedersachsen 99108048049000, 99108048049000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108048049000, 99108048049000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer erweitern lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein erweitern (Synonym), Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer (Synonym), Weitere Fahrerlaubnisklassen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Teaser

Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.

Volltext

Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
  • Ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
  • bisheriger Führerschein
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Der Nachweis darf bei Antragstellungdarf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die D-Klassen: ein leistungspsychologisches Gutachten. Dieses darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • bei den D-Klassen: Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)

Voraussetzungen

  • Erforderlich ist für alle Fahrerlaubnisklassen der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B.
  • Sie müssen das für die jeweilige Klasse erforderliche Mindestalter erreicht haben.
    • C, CE: 21 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen 18 Jahre)
    • C1, C1E: 18 Jahre
    • D, DE: 24 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen jünger)
    • D1, D1E: 21 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen 18 Jahre)
  • Sie müssen Ihr Sehvermögen mittels augenärztlicher Untersuchung nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Lkw bzw. Bussen vorlegen.
  • Bei den D Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis und ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.
  • Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.
  • Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE werden auf 5 Jahre befristet und anschließend gegen eine ärztliche Untersuchung jeweils um weitere 5 Jahre befristet.
  • Bei den D Klassen ist bei einer Verlängerung eine weitere positive augenärztliche Untersuchung und ärztliche Untersuchung hinsichtlich der Eignung erforderlich. Ab dem 50. Lebensjahr ist für eine weitere Verlängerung ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.
  • Das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse wird ebenfalls vorausgesetzt.

Kosten

Gebühr: 35,70€

Verfahrensablauf

Sie müssen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Geltungsdauer: 0 - 5 Jahr(e)
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung
  • Eine bestehende Fahrerlaubnis kann auch um Klassen mit befristeter Geltungsdauer erweitert werden
    • Die Erweiterung ist um die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E möglich
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
    • kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden
  • Ein Antrag muss bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes gestellt werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Formulare

nicht vorhanden