Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis

Niedersachsen 99005002005000, 99005002005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005002005000, 99005002005000

Leistungsbezeichnung

Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arzneimittel (Synonym), Versand (Synonym), Apothekenpflicht (Synonym), Apotheke (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arzneimittel (005)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Der Versand darf ausschließlich aus einer öffentlichen Apotheke erfolgen, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Für den Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln isteine zusätzliche Versanderlaubnis erforderlich. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen. Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Betriebserlaubnis der Apotheke.

Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Adresse, Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags.

Versicherung des/der Antragsteller:in, die Anforderungen nach dem Apothekengesetz an das Qualitätsmanagement und den Versandvorgang zu erfüllen und den Versandhandel zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb zu erbringen

Voraussetzungen

Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb.

Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Antrag ein.

Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzung.

Ggf. fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach.

Ggf. erfolgt eine Begutachtung der Räumlichkeiten.

Die zuständige Behörde stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechende Erlaubnis aus.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen.

Frist

Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht      ,      ,      , schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts unter der ID-Adresse „govello-1271257619709-000214590“ erhoben werden.

Kurztext

  • Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis
  • Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
  • Versandapotheke muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen
  • Zuständigkeit in Niedersachsen:

Apothekerkammer Niedersachsen

-Apothekenaufsicht-

An der Markuskirche 4

30163 Hannover

Ansprechpunkt

Apothekerkammer Niedersachsen

      -Apothekenaufsicht-

An der Markuskirche 4

  • 30163 Hannover

Zuständige Stelle

Apothekerkammer Niedersachsen

      -Apothekenaufsicht-

An der Markuskirche 4

  • 30163 Hannover

Formulare

nicht vorhanden