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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung aufgrund einer in- oder ausländischen Aus- bzw. Weiterbildung oder Anzeige einer entsprechenden Dienstleistungserbringung

Niedersachsen 99050011005000, 99050011005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050011005000, 99050011005000

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung aufgrund einer in- oder ausländischen Aus- bzw. Weiterbildung oder Anzeige einer entsprechenden Dienstleistungserbringung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fachkraft für ambulante Pflege (Synonym), Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin (Synonym), Lehrkraft für Pflege (Synonym), Logopäde (Synonym), Fachkraft für Leistungsaufgaben in der Pflege (Synonym), Altenpflegerin (Synonym), Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (Synonym), Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik (Synonym), Gesundheitspflegerin (Synonym), Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege (Synonym), Orthoptistin (Synonym), Fachkraft für operative und endoskopische Pflege (Synonym), Pharmazeutisch-technische Assistentin (Synonym), Krankenschwester (Synonym), Fachkraft für onkologische Pflege (Synonym), Masseurin und medizinische Bademeisterin (Synonym), Pflegedienstleiterin (Synonym), Heilerziehungspflegerin (Synonym), Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (Synonym), Entbindungspfleger (Synonym), Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung (Synonym), Krankenpflegerin (Synonym), Podologin (Synonym), Physiotherapeutin (Synonym), Ergotherapeutin (Synonym), Kinderkrankenpflegerin (Synonym), Hebamme (Synonym), Podologe (Synonym), Medizinisch-technischer Radiologieassistent (Synonym), Diätassistent (Synonym), Fachkraft für psychiatrische Pflege (Synonym), Medizinisch-technische Radiologieassistentin (Synonym), Lehrkraft für das Hebammenwesen (Synonym), Masseur und medizinischer Bademeister (Synonym), Logopädin (Synonym), Pharmazeutisch-technischer Assistent (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.05.2013

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufs- bzw. Weiterbildungsbezeichnung in den sogenannten Gesundheitsfachberufen aufgrund einer in- oder ausländischen Aus- bzw. Weiterbildung oder für die Anzeige einer entsprechenden Dienstleistungserbringung bei folgenden Berufen zuständig (abschließende Aufzählung):

- Altenpfleger/-in
- Anästhesietechnische/r Assistent/-in
- Diätassistent/-in
- Ergotherapeut/-in
- Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
- Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung
- Fachkraft Frühe Hilfen - Familienhebamme oder Fachkraft Frühe Hilfen – Familiengesundheitspflege
- Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
- Fachkraft für onkologische Pflege
- Fachkraft für psychiatrische Pflege
- Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
- Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention in der Pflege
- Fachkraft für pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Logopäde/Logopädin
- Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/-in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in
- Medizinisch-technische/r Assistent/-in in der Funktionsdiagnostik
- Operationstechnische/r Assistent/-in
- Orthoptist/-in
- Pflegefachmann/Pflegefachfrau
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
- Physiotherapeut/-in
- Podologe/Podologin

Für Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung, im Ausland abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildungen, der Ausstellung von Bescheinigungen zur Verwendung im Ausland, dem Verlust von Berufs- oder Weiterbildungsurkunden oder der Anzeige von Dienstleistungserbringungen wenden Sie sich gerne an uns.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 53€ - 100€

Sie erhalten einen entsprechenden Gebührenbescheid. Es fallen unterschiedliche Gebühren an:

- Eine Erlaubniserteilung kostet Sie gemäß der Niedersächsischen Gebührenordnung immer 53,00 Euro.
- Bescheinigungen zur Vorlage im Ausland oder Ersatzerlaubnisse werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Sie müssen mit Kosten zwischen 53,00 und 100,00 Euro rechnen.
- Haben Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung im Ausland absolviert fallen zusätzliche Gebühren für die Gleichwertigkeitsprüfung (Feststellungsbescheid) an. Die Höhe der Gebühr für einen Feststellungsbescheid richtet sich immer nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Bei einer Feststellung einer automatischen "EU-Gleichwertigkeit" nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes oder Hebammengesetzes müssen Sie mit Kosten von ca. 60,- Euro rechnen. Nur für den Bereich der Pflege: Bei einer freiwilligen Verzichtserklärung betragen die Kosten für einen Feststellungsbescheid ca. 100,- Euro. In allen anderen Verfahren müssen Sie mit Kosten in Höhe von ca. 200,- Euro rechnen. Damit Ihre Ausbildung inhaltlich bewertet werden kann, können externe fachliche Gutachten erforderlich sein. Die zentrale Gutachtenstelle in Bonn erhebt derzeit pro Gutachten eine Gebühr in Höhe von 515,- Euro. Diese Kosten werden durch uns verauslagt, müssen von Ihnen aber – zusätzlich zu den Gebühren des Feststellungsbescheides – erstattet werden.

Bitte beachten Sie, dass Bearbeitungsgebühren auch bei einer Ablehnung oder Zurückziehung des Antrages ganz oder teilweise anfallen können. Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands und existiert auch keine Rechnungsadresse in Deutschland, müssen Sie damit rechnen, dass die Auslagen für erforderliche Gutachten sowie die ungefähren Kosten des Verfahrens durch Sie im Voraus zu entrichten sind und eine Antragsbearbeitung erst nach Zahlungseingang erfolgen wird. Kosten für Übersetzungen, Ausgleichsmaßnahmen etc. sind ebenfalls durch Sie zu tragen, können von uns aber nicht beziffert werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg.

Zuständige Stelle

  1. Nds. Landesamt für Soziales, Jugend & Familie
    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg
    Telefon: 04131 – 15 – 0
    Telefax: 04131-15-3296
    E-Mail: 4SL3@ls.niedersachsen.de
    www.soziales.niedersachsen.de
    Telefonische Erreichbarkeiten nur montags bis donnerstags zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr und zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr - freitags und an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen nur zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr. Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.