Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Schwerbehindertenparkplatz (Synonym), Parkerlaubnis (Synonym), Antrag auf Parkerleichterung (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), blau (Synonym), rosa (Synonym), Schwerbehindertenparkausweis (Synonym), parken (Synonym), Fußgängerzone befahren (Synonym), Handwerker (Synonym), orange (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.