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Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Niedersachsen 99108009012000, 99108009012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108009012000, 99108009012000

Leistungsbezeichnung

Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schwerbehindertenparkplatz (Synonym), Parkerlaubnis (Synonym), Antrag auf Parkerleichterung (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), blau (Synonym), rosa (Synonym), Schwerbehindertenparkausweis (Synonym), parken (Synonym), Fußgängerzone befahren (Synonym), Handwerker (Synonym), orange (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Ausweise (1070100)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.