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Wohnsitz Ummeldung

Niedersachsen 99115005011000, 99115005011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005011000, 99115005011000

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz Ummeldung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

neue Wohnung (Synonym), Wohnsitz ummelden (Synonym), umziehen (Synonym), Wohnungswechsel (Synonym), ummelden (Synonym), Wohnortwechsel (Synonym), Meldeamt (Synonym), Umzug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Ummeldung (071)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Meldeschein

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist zu melden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

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