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Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)

Niedersachsen 99035007067000, 99035007067000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99035007067000, 99035007067000

Leistungsbezeichnung

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2007

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:

  • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
    (Hilfreich wäre ggf. die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.

Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen für Niedersächsische Bürgerinnen und Bürger ist die Niedersächsische Staatskanzlei.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden