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Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen

Niedersachsen 99050047016000, 99050047016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050047016000, 99050047016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hufbeschlagschmiedin (Synonym), Anerkennung (Synonym), Hufbeschlagschmied (Synonym), Huf- und Klauenbeschlag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkennt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühr beträgt mindestens 125,00 EUR. Sie richtet sich nach den Vorgaben des Abschnitt XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

1 Monat(e)
Eingangsbestätigung für den Antrag
3 Monat(e)
Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich)
3 Monat(e)
Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich)
1 Monat(e)
Eingangsbestätigung für den Antrag

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein Führungszeugnis beantragt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wer als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden