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System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Feststellung der flächendeckenden Einrichtung

Brandenburg 99001028037001, 99001028037001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001028037001, 99001028037001

Leistungsbezeichnung

System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Feststellung der flächendeckenden Einrichtung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gelbe Tonne (Synonym), Grüner Punkt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

Verrichtungsdetail

der flächendeckenden Einrichtung

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirschaft. Telefon (0331 866-0) poststelle@­mlul.brandenburg.de

Teaser

Bedingungen zur Einrichtung eines flächendeckenden Systems zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen

Volltext

Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Feststellung.
Die für die Abfallwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde stellt auf Ihren Antrag fest, dass das System flächendeckend eingerichtet ist.

Die Feststellung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, die erforderlich sind, um die beim Erlass der Feststellung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen. Die Feststellung ist öffentlich bekannt zu geben und vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.

Nach erfolgter Feststellung haben Sie flächendeckend in dem bestimmten Einzugsgebiet unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten. Sie haben die in Ihrem Sammelsystem erfassten Verpackungen einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen. Mehrere Systeme können bei der Einrichtung und dem Betrieb ihrer Systeme zusammenwirken.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag

sowie geeignete Nachweise gem. § 6 Absatz 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung (VerpackV)) wie

  • Handelsregisterauszug,
  • Flächendeckungsnachweis,
  • Entsorgungsverträge mit Entsorgungsunternehmen,
  • Abstimmungserklärung,
  • Sicherheitserklärung,
  • Beitrittsnachweis zur Gemeinsamen Stelle,
  • Nachweis der Verwertungswege

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die für die Abfallwirtschaft zuständige Obeste Landesbehörde; Landkreis / kreisfreie Stadt

Formulare

nicht vorhanden