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Jägerprüfung Zulassung

Brandenburg 99067003007000, 99067003007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067003007000, 99067003007000

Leistungsbezeichnung

Jägerprüfung Zulassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Jagd (Synonym), Jagdprüfung (Synonym), Jagdscheinerteilung (Synonym), Jagdscheinausstellung (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jäger (Synonym), Jagdschein (Synonym), Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Teaser

Der Bewerber hat spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg die Zulassung zur Prüfung zu beantragen/sich anzumelden. Der Landesjagdverband Brandenburg ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt.

Volltext

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber oder die Bewerberin im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll. Es sind in der Jägerprüfung ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachzuweisen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichbar. Die Länder können die Zulassung zur Jägerprüfung insbesondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig machen. Für Bewerber oder Bewerberinnen, die vor dem 1. April 1953 einen Jahresjagdschein besessen haben, entfällt die Jägerprüfung. Eine vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts in der Deutschen Demokratischen Republik abgelegte Jagdprüfung für Jäger oder Jägerinnen, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen, steht der Jägerprüfung im Sinne des Satzes 1 gleich.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Formgebundener Antrag je nach Festlegung der zuständigen Stelle

Voraussetzungen

  • Nachweis über die erfolgte Ausbildung
  • Bei Minderjährigen (Jugend-Jagdschein) schriftliches Einverständnis der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
  • Bei Wiederholungsprüfung schriftliche Bestätigung des Nicht-Bestehens der Prüfung (§ 13 Abs. 2 der Jägerprüfungsordnung)
  • Ggf. Erklärung der örtlich zuständigen Jagdbehörde über Anmeldung bei anderer Jagdbehörde bzw. dem Landesjagdverband Brandenburg e. V. zum Ablegen der Jägerprüfung
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Kosten

Verwaltungsgebühr: 280,00 EUR

Verfahrensablauf

Der Bewerber, die Bewerberin haben spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg e. V. die Zulassung zur Prüfung zu beantragen und sich anzumelden.   

Der Landesjagdverband Brandenburg e. V. ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt. Der Antrag erfolgt formgebunden mit den Formularen des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anmeldeschluss 2 Monate vor schriftlicher Prüfung

Weiterführende Informationen

Die Ausbildung darf maximal vier Jahre zurückliegen und wird aus anderen Bundesländern anerkannt, wenn der Anforderungskatalog erfüllt wird (§ 3 Abs. 4 und 5 Jägerprüfungsordnung).

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Bewerber hat spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg die Zulassung zur Prüfung zu beantragen/sich anzumelden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesjagdverband Brandenburg e.V. und oberste Jagdbehörde

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