Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

Brandenburg 99018117001000, 99018117001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018117001000, 99018117001000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Handlungsgrundlage

Verwaltungsgebührenordnung der Landestierärztekammer vom 7. November 2012, Gebührenverzeichnis Nr. 2.1.

Teaser

Wollen Sie im Land Brandenburg tierärztlich tätig werden und möchten Ihre im Ausland erworbene Weiterbildungsbezeichnung für eine Spezialisierung weiterführen? Die Anerkennung der Weiterbildungsbezeichnung können Sie bei der Landestierärztekammer Brandenburg beantragen.

Volltext

Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten beruflichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder auf zusätzlich erworbene Kenntnisse in einem anderen Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen. Eine Weiterbildungsbezeichnung darf nur führen, wer auf Antrag eine Anerkennung durch die Landestierärztekammer erhalten hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Ihre Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung
  • die von Ihnen erworbenen Weiterbildungsnachweise
  • die gegebenenfalls vorliegende Bescheinigung über die von Ihnen erworbene einschlägige Berufserfahrung
  • Nachweise über die Weiterbildungsinhalte in Form der Vorlage der einschlägigen Weiterbildungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, wenn daraus die Weiterbildungsinhalte und die Dauer der Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
  • gegebenenfalls sonstige zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderliche Befähigungsnachweise

Voraussetzungen

  • erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung
  • Approbation als Tierärztin / Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs

Kosten

Gebühr für die Erteilung der Anerkennung: derzeit EUR 100,00

Verfahrensablauf

Die Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich (formlos):

  • Erstellen Sie den Antrag und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Landestierärztekammer Brandenburg ein. Eine Zusendung des Antrags per E-Mail ist möglich.
  • Die Landestierärztekammer Brandenburg prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Landestierärztekammer Brandenburg stellt Ihnen einen Bescheid mit der Ermächtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung zu.

Bearbeitungsdauer

maximal  4 Monate

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Tierarzt - Weiterbildungsbezeichnung Fachtierarzt – anerkennen
  • Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen
  • Weiterbildungsbezeichnungen müssen anerkannt werden
  • Antrag notwendig
  • zuständig: Landestierärztekammer Brandenburg (LTK Brandenburg)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landestierärztekammer Brandenburg (LTK Brandenburg)

Formulare

formlos

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein