Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Verwaltungsgebührenordnung der Landestierärztekammer vom 7. November 2012, Gebührenverzeichnis Nr. 2.1.
Wollen Sie im Land Brandenburg tierärztlich tätig werden und möchten Ihre im Ausland erworbene Weiterbildungsbezeichnung für eine Spezialisierung weiterführen? Die Anerkennung der Weiterbildungsbezeichnung können Sie bei der Landestierärztekammer Brandenburg beantragen.
Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten beruflichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder auf zusätzlich erworbene Kenntnisse in einem anderen Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen. Eine Weiterbildungsbezeichnung darf nur führen, wer auf Antrag eine Anerkennung durch die Landestierärztekammer erhalten hat.
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Ihre Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung
- die von Ihnen erworbenen Weiterbildungsnachweise
- die gegebenenfalls vorliegende Bescheinigung über die von Ihnen erworbene einschlägige Berufserfahrung
- Nachweise über die Weiterbildungsinhalte in Form der Vorlage der einschlägigen Weiterbildungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, wenn daraus die Weiterbildungsinhalte und die Dauer der Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
- gegebenenfalls sonstige zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderliche Befähigungsnachweise
- erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung
- Approbation als Tierärztin / Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
Die Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich (formlos):
- Erstellen Sie den Antrag und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Landestierärztekammer Brandenburg ein. Eine Zusendung des Antrags per E-Mail ist möglich.
- Die Landestierärztekammer Brandenburg prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Die Landestierärztekammer Brandenburg stellt Ihnen einen Bescheid mit der Ermächtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung zu.
- Tierarzt - Weiterbildungsbezeichnung Fachtierarzt – anerkennen
- Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen
- Weiterbildungsbezeichnungen müssen anerkannt werden
- Antrag notwendig
- zuständig: Landestierärztekammer Brandenburg (LTK Brandenburg)
formlos
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein