Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.